Gemäß § 6 Satzung gibt sich der connect! e.V. folgende Beitragsordnung:
§ 1 Beitragsfestsetzung
§ 2 Beiträge
Mitgliedschaft Jahresbeitrag
a) Rentner 15,00 € oder mehr
b) Studenten 15,00 € oder mehr
c) Rentner 15,00 € oder mehr
§ 3 Ausnahmen
gestellt.
§ 4 Beitragszahlung
Voraus zu zahlen.
Kosten angemahnt.
pflichtigen Beitrags und der Kosten nicht nach, kann der Vorstand das Mitglied aus dem Verein ausschließen. Um den pflichtigen Beitrag und die Kosten zu erhalten, kann der Verein auch den Rechtsweg beschreiten.
Kosten, bleibt auch bei Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein bestehen.
§ 5 Inkrafttreten der Beitragsordnung
Die vorstehende Beitragsordnung erfuhr ihren Beschluss am 01.05.2016 und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. (Änderungen am 24.05.2017, 02.06.2018 und 14.06.2019)
Tübingen, 14.06.2019
Der Vorstand